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Informationen für Patienten und Angehörige
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Ergotherapie…

leitet sich von dem griechischen Wort “ergon” - Werk, Aktivität, Tat ab. Ihr Ziel ist die (Wieder-) Gewinnung, Förderung, Verbesserung und Erhaltung von Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit des Patienten im Alltag, d. h. in der Selbst-versorgung, in Kindergarten, Schule und Beruf und in der Freizeitgestaltung. Die größtmögliche Selbständigkeit und Unab-hängigkeit im Alltags-, Schul- und Berufsleben und wird mittels verschiedener ergotherapeutischer Maßnahmen verfolgt.
Ergotherapie ist eine alltags- und handlungsorientierte Therapie.
Ergotherapie ist ein medizinisches Heilmittel.

1. ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen
2. wird auf Verordnung des behandelnden Arztes durchgeführt
3. ist bei entsprechender Indikation als Folge- und Langfristverordnung möglich
4. kann durchgeführt werden als:

  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie
  • Belastungserprobung (Vorbereitung auf Wiedereingliederung)
  • Arbeitsassistenz
  • Integration in das häusliche Umfeld
  • Hausbesuch


Das können Sie als unsere Klienten / Patienten von uns erwarten:

  • Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung
  • einen individuellen Behandlungsplan
  • Alltagsorientiertes Training
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer Tagesstruktur
  • intensive Beratung und Anleitung der Angehörigen
  • Belastungstraining und -erprobung


Wir fördern mit unseren Maßnahmen:

  • Körperbewusstsein und Körperwahrnehmung
  • fein- und grobmotorische Koordination
  • Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit
  • affektive, soziale und kommunikative Fähigkeiten
  • Handlungskompetenz und Selbständigkeit und somit
  • die berufliche, soziale und familiäre Integration.


Unsere Therapeuten/-Innen setzen folgende Methoden ein, in denen sie fortgebildet sind:

  • Bobath
  • kognitiv-therapeutische Behandlung nach Perfetti
  • Feldenkrais
  • Sensorischer Integrationstherapie
  • Entwicklungsbegleitung nach Döring
  • Behandlung nach Affolter
  • Spiegeltherapie
  • manual-therapeutische Behandlungsmethoden
  • Computergestützten Programmen z.B. COGPACK
  • Progressive Muskelentspannung (PMR)


Für unsere Qualität bürgen:

  • die Anwendung von standardisierten Messinstrumenten
  • Regelmäßige Fallsupervision
  • regelmäßige Fortbildungen


Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Gesetzlich versicherte Klienten
Generell werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen (Primärkassen, Betriebskrankenkassen, VdAK) in Höhe von 90% übernommen. Für Versicherte der Berufsgenossenschaften werden die Kosten in voller Höhe übernommen.

Der Eigenanteil:
Als Klient zahlen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10% zuzüglich 10€ Gebühr je Rezept, es sei denn Sie sind aufgrund eines niedrigen Einkommens oder der hohen Kosten für Aufwendungen für Ihre Krankheit befreit. Ob eine Anspruch auf eine eventuelle Befreiung vom Eigenanteil besteht ist mit der zuständigen Krankenversicherung abzuklären.
Kinder u. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind vom Eigenanteil und der Rezeptgebühr befreit.

Privatversicherte Klienten
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für die ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung, zumindest anteilig. Eine weitere Möglichkeit besteht in dem zwischen der ergotherapeutischen Praxis und dem Klienten ein ergotherapeutischer Behandlungsvertrag geschlossen wird, der den Behandlungssatz beinhaltet.

Zuzahlungsinformation
Generell sind für alle Heilmittel Zuzahlungen zu leisten - so auch für die Ergotherapie. Die Gesamtsumme der jährlichen Zuzahlungen beträgt 1% bzw. 2% des Gesamtjahres-Brutto-Einkommens. 1% des Gesamt-Brutto-Einkommens zahlen Patienten, welche unter die so genannte "Chronikerregelung" fallen. Als chronisch krank gilt, wer sich seit mehr als einem Jahr mit der gleichen Diagnose in ärztlicher Behandlung befindet. Dies muss Ihr Facharzt attestieren und diese Bescheini-gung ist bei der Krankenkasse einzureichen.

Bis zum Erreichen der entsprechenden Summe sammeln sie bitte alle Rechnungen und Quittungen für Medikamente oder Heilmittel, die sie bezahlt haben. Bei Einreichung dieser, erhalten Sie die Befreiungskarte von Ihrer Krankenversicherung.

2% des Gesamt-Brutto-Einkommens müssen Sie an Zuzahlung leisten, wenn Sie weniger als ein Jahr aufgrund der gleichen Erkrankung in Behandlung sind und die Chronikerregelung daher nicht auf Sie zutrifft.


Wie hoch ist die Zuzahlung zur ergotherapeutischen Behandlung?
Ihre Krankenkasse fordert von Ihnen eine 10%ige Zuzahlung zu Ihrer Heilbehandlung und 10 Euro Pauschale pro Rezept.

Hier ein Beispiel:
Ihr Arzt verschreibt Ihnen: 10 Einheiten psychisch-funktionelle-Behandlung/ Gruppentherapie.
Die Behandlungseinheit von 60-90 Minuten kostet Ihre Krankenkasse ca. 20 Euro.
Ihre Zuzahlung beträgt also ca. 2 Euro.
Zu den 20 Euro für 10 Behandlungseinheiten kommen noch die 10 Euro Rezeptgebühr.
Insgesamt beträgt Ihre Zuzahlung zu dieser Verordnung also ca. 30 Euro.

Haben Sie Fragen?
Oder benötigen Sie speziellere oder detaillierte Informationen? - Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Email.

Bitte wenden Sie sich an die Ihrem Wohnort nächstgelegene Praxis. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.


Unterschiede zur Physiotherapie

Physiotherapie (PT) beinhaltet Krankengymnastik und physikalische Therapie.
Der Physiotherapeut behandelt an der betroffenen Stelle, wie z. B. einem verletzten Muskel. Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung der Bewegungsentwicklung mit besonderem Augenmerk auf die Optimierung der individuellen Haltungs- und Bewegungskontrolle.

Grundsätzlich beinhaltet Physiotherapie jedoch eher den Erhalt bzw. die Verbesserung des Bewegungsausmaßes, die Ergotherapie den Erhalt bzw. die Verbesserung der funktionellen Fähigkeiten.

Heraus zu heben ist der ganzheitliche Ansatz der Ergotherapie. Der Patient soll Fähigkeiten erlangen, nicht Fertigkeiten. Im Vordergrund ergotherapeutischer Zielsetzung steht das Erreichen der Handlungsfähigkeit im Alltag und Berufsleben.

In der PT und Ergotherapie gibt es einige sich zum Teil überschneidende Arbeitsfelder und Fortbildungsangebote.

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