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Informationen für Patienten und Angehörige
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Ergotherapie…
leitet sich von dem griechischen Wort “ergon” - Werk,
Aktivität, Tat ab. Ihr Ziel ist die (Wieder-) Gewinnung, Förderung,
Verbesserung und Erhaltung von Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit
des Patienten im Alltag, d. h. in der Selbst-versorgung, in Kindergarten,
Schule und Beruf und in der Freizeitgestaltung. Die größtmögliche
Selbständigkeit und Unab-hängigkeit im Alltags-, Schul-
und Berufsleben und wird mittels verschiedener ergotherapeutischer
Maßnahmen verfolgt.
Ergotherapie ist eine alltags- und handlungsorientierte Therapie.
Ergotherapie ist ein medizinisches Heilmittel.
1. ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen
2. wird auf Verordnung des behandelnden Arztes durchgeführt
3. ist bei entsprechender Indikation als Folge- und Langfristverordnung
möglich
4. kann durchgeführt werden als:
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
- Belastungserprobung (Vorbereitung auf Wiedereingliederung)
- Arbeitsassistenz
- Integration in das häusliche Umfeld
- Hausbesuch
Das können Sie als unsere Klienten / Patienten von uns erwarten:
- Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung
- einen individuellen Behandlungsplan
- Alltagsorientiertes Training
- Unterstützung bei der Entwicklung einer Tagesstruktur
- intensive Beratung und Anleitung der Angehörigen
- Belastungstraining und -erprobung
Wir fördern mit unseren Maßnahmen:
- Körperbewusstsein und Körperwahrnehmung
- fein- und grobmotorische Koordination
- Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit
- affektive, soziale und kommunikative Fähigkeiten
- Handlungskompetenz und Selbständigkeit und somit
- die berufliche, soziale und familiäre Integration.
Unsere Therapeuten/-Innen setzen folgende Methoden ein, in denen
sie fortgebildet sind:
- Bobath
- kognitiv-therapeutische Behandlung nach Perfetti
- Feldenkrais
- Sensorischer Integrationstherapie
- Entwicklungsbegleitung nach Döring
- Behandlung nach Affolter
- Spiegeltherapie
- manual-therapeutische Behandlungsmethoden
- Computergestützten Programmen z.B. COGPACK
- Progressive Muskelentspannung (PMR)
Für unsere Qualität bürgen:
- die Anwendung von standardisierten Messinstrumenten
- Regelmäßige Fallsupervision
- regelmäßige Fortbildungen
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Gesetzlich versicherte Klienten
Generell werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen (Primärkassen,
Betriebskrankenkassen, VdAK) in Höhe von 90% übernommen.
Für Versicherte der Berufsgenossenschaften werden die Kosten
in voller Höhe übernommen.
Der Eigenanteil:
Als Klient zahlen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10% zuzüglich
10€ Gebühr je Rezept, es sei denn Sie sind aufgrund eines
niedrigen Einkommens oder der hohen Kosten für Aufwendungen
für Ihre Krankheit befreit. Ob eine Anspruch auf eine eventuelle
Befreiung vom Eigenanteil besteht ist mit der zuständigen Krankenversicherung
abzuklären.
Kinder u. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind vom Eigenanteil
und der Rezeptgebühr befreit.
Privatversicherte Klienten
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen
die Kosten für die ärztlich verordnete ergotherapeutische
Behandlung, zumindest anteilig. Eine weitere Möglichkeit besteht
in dem zwischen der ergotherapeutischen Praxis und dem Klienten
ein ergotherapeutischer Behandlungsvertrag geschlossen wird, der
den Behandlungssatz beinhaltet.
Zuzahlungsinformation
Generell sind für alle Heilmittel Zuzahlungen zu leisten -
so auch für die Ergotherapie. Die Gesamtsumme der jährlichen
Zuzahlungen beträgt 1% bzw. 2% des Gesamtjahres-Brutto-Einkommens.
1% des Gesamt-Brutto-Einkommens zahlen Patienten, welche unter die
so genannte "Chronikerregelung" fallen. Als chronisch
krank gilt, wer sich seit mehr als einem Jahr mit der gleichen Diagnose
in ärztlicher Behandlung befindet. Dies muss Ihr Facharzt attestieren
und diese Bescheini-gung ist bei der Krankenkasse einzureichen.
Bis zum Erreichen der entsprechenden Summe sammeln sie bitte alle
Rechnungen und Quittungen für Medikamente oder Heilmittel,
die sie bezahlt haben. Bei Einreichung dieser, erhalten Sie die
Befreiungskarte von Ihrer Krankenversicherung.
2% des Gesamt-Brutto-Einkommens müssen Sie an Zuzahlung leisten,
wenn Sie weniger als ein Jahr aufgrund der gleichen Erkrankung in
Behandlung sind und die Chronikerregelung daher nicht auf Sie zutrifft.
Wie hoch ist die Zuzahlung zur ergotherapeutischen
Behandlung?
Ihre Krankenkasse fordert von Ihnen eine 10%ige Zuzahlung zu Ihrer
Heilbehandlung und 10 Euro Pauschale pro Rezept.
Hier ein Beispiel:
Ihr Arzt verschreibt Ihnen: 10 Einheiten psychisch-funktionelle-Behandlung/
Gruppentherapie.
Die Behandlungseinheit von 60-90 Minuten kostet Ihre Krankenkasse
ca. 20 Euro.
Ihre Zuzahlung beträgt also ca. 2 Euro.
Zu den 20 Euro für 10 Behandlungseinheiten kommen noch die
10 Euro Rezeptgebühr.
Insgesamt beträgt Ihre Zuzahlung zu dieser Verordnung also
ca. 30 Euro.
Haben Sie Fragen?
Oder benötigen Sie speziellere oder detaillierte Informationen?
- Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Email.
Bitte wenden Sie sich an die Ihrem Wohnort nächstgelegene
Praxis. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Unterschiede zur
Physiotherapie
Physiotherapie (PT) beinhaltet Krankengymnastik und physikalische
Therapie.
Der Physiotherapeut behandelt an der betroffenen Stelle, wie z.
B. einem verletzten Muskel. Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung
der Bewegungsentwicklung mit besonderem Augenmerk auf die Optimierung
der individuellen Haltungs- und Bewegungskontrolle.
Grundsätzlich beinhaltet Physiotherapie jedoch eher den Erhalt
bzw. die Verbesserung des Bewegungsausmaßes, die Ergotherapie
den Erhalt bzw. die Verbesserung der funktionellen Fähigkeiten.
Heraus zu heben ist der ganzheitliche Ansatz der Ergotherapie. Der
Patient soll Fähigkeiten erlangen, nicht Fertigkeiten. Im Vordergrund
ergotherapeutischer Zielsetzung steht das Erreichen der Handlungsfähigkeit
im Alltag und Berufsleben.
In der PT und Ergotherapie gibt es einige sich zum Teil überschneidende
Arbeitsfelder und Fortbildungsangebote.
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