Das ergotherapeutische Therapieangebot im orthopädischen/ chirurgischen Bereich umfasst die Behandlungen von angeborenen Fehlbildungen, Erkrankungen oder erworbenen Erkrankungen und Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Das können zum Beispiel sein:

  • Degenerative Erkrankungen – z.B. Arthrose der großen Gelenke
  • Rheumatoide Arthritis und ihre Sonderformen – s. Rheumatologie
  • Muskeldystrophien
  • Myopathien
  • Tumore der Knochen, Muskeln, Nerven
  • Band-, Sehnen-, Nervenverletzungen – vorwiegend Arm und Hand
  • Knochenbrüchen
  • Replantationen – der Finger
  • nach operativer Versorgung mit künstlichen Gelenkersatz – Hüft-, Knie-, Schulter-, Fingergelenke
  • nach Amputationen
  • Zustand nach Mehrfachverletzungen
  • aktive u. passive Bewegungsstörung / Störung der Grob- und Feinmotorik
  • Schonhaltungen
  • Kontrakturen und Narbenzüge
  • Störung der Körperwahrnehmung
  • Sensibilitätsstörung
  • Schmerzen
  • Störungen der Koordination und Kraft
  • Störungen der peripheren Nervenversorgung

Die Erreichung der größtmöglichen eigenständigen Alltagsbewältigung ist das richtungsweisende Ziel der ergotherapeutischen Behandlung. Der Behandlungsplan beinhaltet eine Verbesserung der Funktionen oder bei Gefahr der Verschlechterung eines Krankheitsverlaufes, den Erhalt der noch vorhandenen Mobilität.

Die ergotherapeutische Befundung erfasst im Schwerpunkt die motorischen Funktionen und die Abklärung der patientenrelevanten Alltagsbereiche (Selbstversorgung, Beruf und Freizeit).

Das Therapieangebot setzt sich aus einer Vielzahl von Leistungen zusammen. Die ErgotherapeutInnen sind durch ständige Weiterbildungen und der entsprechenden Berufserfahrung im orthopädisch/chirurgischen Fachbereich qualifiziert.

  • Besserung / Wiederherstellung der motorischen Grundfunktionen
  • Grob- u. Feinmotorik, Koordination, Belastung und Ausdauer
  • Vorbeugen/Besserung von Fehlstellungen u. Kontrakturen
  • Narbenabhärtung, Desensibilisierung, wie z.B. Amputationsstumpf, Stumpfpflege
  • Erlernen von Kompensationsstrategien, z.B. bei bleibendem Funktionsverlust einer Hand, umtrainieren der Gebrauchshand
    Sensibilitätstraining, z. B. Verbesserung der Körperwahrnehmung
  • Praktische u. theoretische Gelenkschutzeinweisung für Alltag, Schule, Beruf, Freizeit
  • Verbesserung der Selbständigkeit im Alltag: Ankleiden, Hygiene, Aktivitäten im Haushalt, in der beruflichen Selbständigkeit und im Freizeitbereich
  • Hilfsmittelberatung u. Erprobung: Alltagshilfen und Fortbewegungsmittel z.B. für Rollstühle, Fahrräder und PKW und deren behindertengerechter Umbau, beratende und weiterleitende Unterstützung
  • Rollstuhltraining
  • Schmerzlinderung
  • Prothesentraining: Umgang beim An- und Ausziehen der Arm- oder Beinprothese, Funktionstraining zur Verbesserung der Belastung- u. Bewegungsanpassung und der Umsetzung in Aktivitäten des Alltags
  • Schienenherstellung aus thermoplastischen Material vorrangig für Unterarm und Hand, z. B. als Korrekturschiene zur Verhinderung von Fehlstellungen oder als Funktionsschiene zur aktiven Verbesserung einer Handfunktion
  • Beratung – auch der Angehörigen – bei Wohnraum- und Hilfsmittelanpassung

Die ergotherapeutische Therapie ist vom behandelnden Arzt verordnungspflichtig, die Behandlung findet in der Praxis statt oder wird aus medizinischen Gründen als Hausbesuch verordnet.
(Mareile Krösmann)